Eine der interessanten UFO-Sichtungen in Deutschland spielte sich am 24.02.1977 in Langenargen am Bodensee ab. Der Fall wurde damals von der UFO-Forschungsgruppe MUFON-CES untersucht und von deren damaligem Leiter Illobrand von Ludwiger in seinem Buch Der Stand der UFO-Forschung veröffentlicht. (Buchauszug aus „Die UFO-Fallakten“ von Roland M. Horn)
Von Ludwiger berichtet von Informationen aus dem italienischen Verteidigungsministerium in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 1977, nach denen ein Jagdflieger der italienischen Luftwaffe 23 Minuten lang von einem UFO verfolgt wurde, das von einem hellen Lichtkranz umgeben war.
Sowohl das Flugzeug als auch das das Objekt legten während der Verfolgung etwa 375 Kilometer zurück. Der Pilot des Jagdfliegers flog nun eine Kurve von 270 Grad, und erst jetzt verschwand das Objekt über der Po-Ebene.
Von Ludwiger berichtet weiter, dass gegen zwei Uhr früh ein hell leuchtendes Objekt gesehen wurde, das vom Schweizer Bodensee-Ufer aus in Richtung Deutschland flog, und von Ludwiger spekuliert dahingehend, dass es möglicherweise das gleiche Objekt war wie jenes über Italien.
Bei Langenargen fuhren gegen 2:00 Uhr gerade zwei Männer nach Hause im Ortsteil Bierkeller. Ein Mann, der „Herr Sch.“ genannt wird, setzte seinen Kollegen „G.“ in auf dem Parkplatz des Café Waldeck ab, als beide sahen, wie zwei Objekte vom Bodensee herangeflogen kamen.
Nun verließ auch Herr Sch. das Auto, um zusammen mit seinem Kollegen zu sehen, wie sich die beiden Lichter in zwei Reihen zu vier sehr hellen runden „Strahlern“ von drei Metern Größe auflösten, die sich an der Seite zweier zigarrenförmiger Objekte von 17 Meter Länge zu befinden schienen.
Die Lichter verharrten nun in 500 Metern Abstand bewegungs- und lautlos. Sie leuchteten ungefähr zwei Minuten lang die Gegend ab, wie die Zeugen von Ludwiger gegenüber berichteten. Die Strahler seien so hell gewesen. dass Herr G. die Hand vor sein Gesicht halten musste, um seine Augen zu schützen. Herr Sch. sagte, dass es so gewesen sei, als ob er von gigantischen Halogenstrahlern angestrahlt worden sei.
Die Lichter flackerten bzw. zitterten in schnellen Rhythmen und schienen „sich in sich selbst zu verändern“. Die beiden großen Objekte bewegten sich nun aufeinander zu, und als sie sich zu berühren schienen, waren sie – wie ausgeknipst – verschwunden. Nachdem Herr G. ins Haus gegangen war und die Tür hinter sich abgeschlossen hatte, waren die mysteriösen Lichter plötzlich wieder da, doch diesmal waren sie viel heller und näher, wie Herr Sch. feststellen musste – 50 Meter entfernt in 20 Metern Höhe.
Nun bekam Herr Sch. es mit der Angst zu tun und wollte ins Haus flüchten, doch die Tür an der Südseite war verschlossen und so musste er wohl oder übel ich Richtung Lichter laufen, um zur Tür an der Nordseite zu kommen, aber festzustellen musste, dass diese ebenfalls verschlossen war.
So lief er zur Haustür des Nachbarhauses, um dort zu läuten. Herr G. konnte beobachten, wie Herr Sch. draußen herumlief und ins Haus zu kommen versuchte. Allerdings war er von dem Licht so gebannt und fasziniert, dass er unfähig war, sich zu rühren, und die acht Strahler kamen immer näher. Nun sah Herr G., wie die beiden inneren Strahlen miteinander verschmolzen und verschwanden, während die übrigen Strahlen näher zusammenrückten und ebenfalls miteinander verschmolzen.
Herr G. hingegen konnte dieses Schauspiel nicht verfolgen, weil er wegen der blendenden Helligkeit der Lichter nicht zu ihnen heraufschaute. Der von G. beobachtete Verschmelzungsprozess dauerte lediglich wenige Sekunden. In diese Zeitspanne konnte G. beobachten, wie es erst acht, dann sechs, dann vier, dann zwei Strahler waren und schließlich nur noch eines zu sehen war. Ein letzter Strahler verblieb jedoch, und es sah so aus, als ob er immer größer werden würde.
G. meinte, dass das Größerwerden des letzten Objekts sprunghaft bzw. ruckartig vor sich ging. Sch. warf sich hinter einen hohen Maschendrahtzaun, um sich dort zu verstecken. Hinter dem Zaun liegend konnte er einen sehr hohen und durchdringenden Pfeifton hören, der vom Objekt ausging. Er fühlte sich immer noch nicht sicher, sprang wieder auf und jumpte zum Nachbarhaus, wo er versuchte, mit Gewalt die Tür einzubrechen.
Vor dieser Tür stehend hörte er einen kurzen Pfiff, den er als „von ganz niedriger Frequenz“ beschrieb, spürte einen Luftzug und sah plötzlich – wie aus dem Nichts kommend – zwei fremdartige kleine Gestalten neben sich stehen.
Der Zeuge beschrieb die Gestalten als zwischen 1,10 und 1,30 Meter groß und einen menschlichen Körper habend. Ihre langen Armen reichten allerdings bis zum Knie herunter. Die Finger seien „seltsam verkrampft“ gewesen und erinnerten den Zeugen an Kinder mit spastischen Bewegungsstörungen.
Das einzige Kleidungsstück, das Sch. erkennen konnte, war eine Art Halskrause mit etwa sechs bis sieben hellgrünen Zacken wie bei einem Harlekin. Geschlechtsmerkmale waren nicht erkennbar. Die Hautfarbe bezeichnete Sch. als „etwas heller wie bei Menschen“. Die Köpfe der Wesen waren kahl und völlig rund wie auch der deutlich sichtbare kleine Mund. Ohren und Nasen waren nicht erkennbar.
So standen diese seltsamen Gestalten da und wiegten ihre Oberkörper langsam hin und her. Die Augen wurden als „schräg, wie bei einem Chinesen“ beschrieben – eine Beschreibung, die sich bei Sichtungen von „Aliens“ häufig findet. Jedenfalls fixierten diese großen, schrägen Augen beharrlich Herrn Sch., der wie erstarrt dastand. Das größere Wesen befand sich in einer Entfernung von etwa einem Meter vom Zeugen entfernt, und das kleinere 90 Grad links davon. Der Zeuge: „Ich hab‘ die Leut‘ angeschaut, und die haben mich angeschaut…und da hab‘ ich einfach durchgedreht.“
In seiner Panik warf sich der Zeuge hilferufend gegen die Haustür der „Familie B“ und schlug die obere mittlere Glasscheibe ein, öffnete sie von innen und zog sich eine Schnittverletzung zu. So konnte er in den Hausflur der Familie B. kommen, die ihrerseits durch den Lärm aufgeschreckt war und an einen Einbruch denkend die Polizei anrief.
Nun kamen Frau und Herr B. die Treppe hinunter und fanden Herrn Sch. blutend am Boden liegen. Sch. sah sie und rief ihnen in schwäbischer Mundart „Da droba flieget se!“ zu, wobei er aufgeregt zum Himmel zeigte. Verständlicherweise hielten die Bs., die selbst die Licht nicht sehen konnten, den Mann für betrunken oder gar geistesgestört. Die Polizei traf nun alsbald ein und stellte fest, dass es sich um keinen Unfall handelte.
Gegen vier Uhr früh fuhr sie Sch. ins Friedrichshafener Krankenhaus, um seine blutende Hand zu versorgen und einen Alkohol-Test durchführen zu lassen, doch der Zeuge hatte lediglich 0,3 Promille, wie sich herausstellte.
Wie sich später zeigte, gab es unabhängige Zeugen in Abständen von 300 Metern, 1500 Metern und zehn Kilometern, die das helle Objekt ebenfalls gesehen hatten.
Nun wollte man herausfinden, was dem Zeugen, der Erinnerungslücken hatte, zwischen 2:30 und 3:30 Uhr geschehen war und leitete eine psychologische Untersuchung ein, die ergab, dass Herr Sch. ein traumatisches Erlebnis gehabt haben muss, das zu einer behandlungsbedürftigen Angstpsychose führte, so dass der Zeuge sich in psychotherapeutische Behandlung begeben musste.
Schließlich kam es zu einer Hypnoseregression, die am 12. Juni 1977 von Dr. med H. Bick, damals Leiter des Pfälzer Sanatoriums in Dahn/Pfalz, durchgeführt wurde. Die Behebung der Erinnerungslücken gelang nicht, jedoch konnte der Zeuge weitere Details beschreiben: So berichtete er von Schwimmhäuten zwischen den vier Fingern an den Händen der Gestalten.
Während der Hypnose gab Sch. an, das Gefühl gehabt zu haben, „mal weg vom Boden gewesen zu sein“, um weiter zu berichten, dass er nachher wieder auf dem Boden stand und die zwei Gestalten wieder neben ihm standen.
Die MUFON-CES untersuchte im Laufe der Jahre Herrn Sch. psychologisch, doch seine Ängste hatten sich bei der Drucklegung von von Ludwigers Buch noch nicht aufgelöst. Eine weitere geplante Hypnose-Regression konnte aus Kostengründen nicht durchgeführt werden, wie von Ludwiger schreibt.
Die MUFON-CES befand den Zeugen als absolut glaubwürdig.
Vollkommen anderer Meinung war da der Debunker Rudolf Henke, der im JUFOF 9/1993 eine „Neubewertung“ des Falles vornahm.
Henke versucht hier, den Zeugen Sch. als unglaubwürdig hinzustellen, in dem er eine Diskrepanz der Angabe des Zeugen, er habe 4 bis 5 Viertele Wein getrunken und dem gemessenen Promille-Wert, der tatsächlich gemessen wurde, sah.
Im Wortlaut schreibt Henke:
„Der Zeuge, der sein Erlebnis nach dem Besuch einer Gaststätte erfuhr, hatte angegeben, 4 bis 5 Viertele Wein getrunken zu haben. Wie die beiden MUFON-CES-Autoren schreiben, hätte ein Blutalkoholtest der Polizei einen Promilleanteil von 0,3 ergeben (v. Ludwiger, 1977, S.47f [Damit meint er den Artikel Untersuchungen von UFO-Berichten aus Deutschland 1977 von I. Brand, ein Pseudonym von von Ludwiger und dessen Kollege Adolf Schneider]). Wenn Herr Sch. jedoch nicht gelogen hat, dann hätte der Promillewert deutlich höher liegen müssen, da er ja mindestens eine ganze Flasche Wein getrunken. hatte! Es wäre im Übrigen das erste Mal, dass jemand angibt, mehr getrunken zu haben, als es tatsächlich der Fall gewesen ist. Man darf daher sogar annehmen, dass Herr Sch. in Wirklichkeit noch mehr Alkohol zu sich genommen hatte. Dass der Zeuge – um es vorsichtig auszudrücken – dem Alkohol zugeneigt war, lässt sich aus den von MUFON-CES-Untersuchern vorgenommenen Befragungen mehr als deutlich schließen […]“ (Henke In: JUFOF 3/1993, S. 73, Zitat an neue deutsche Rechtschreibung angepasst)
Diese Schätzung ist allerdings nur äußerst grob, denn es fehlen wichtige Parameter wie das Gewicht und die Größe des Zeugen, seine Konstitution, ob er etwas zum Alkohol gegessen hat, der Alkoholgehalt des Getränks und vor allen Dingen der Zeitraum, in dem der Alkohol getrunken wurde. Um zwei Uhr wollen die Zeugen die Bar „Magg“ verlassen haben, wie aus „Brand/Schneider 1977“ hervorgeht.
Einmal angenommen, dass der Alkohol zwischen 22:00 und 2:00 Uhr eigenommen wurde, müsste er um zwei Uhr etwa bei 0,8 gelegen haben, und wenn wir davon ausgehen, dass der Alkohol bei Männern in der Stunde um 0,2 Promille abgebaut werden kann, hätten wir um vier Uhr einen Wert von etwa 0,4, was der angegebenen Promilleangabe äußerst nahe kommt!
Die Berechnung ist zwar äußerst grob, sie zeigt aber, dass die Angaben des Zeugen durchaus wahrheitsgemäß gemacht wurden sein können und es keinen Grund gibt, dem Zeugen vorzuwerfen, gelogen zu haben! Der Alkoholtest selbst muss gegenüber meiner Schätzung sehr genau gewesen sein, denn er wurde nicht durch das übliche „Blasen“ ermittelt, bei dem man möglicherweise schummeln kann, sondern erst im Krankenhaus bestimmt. Und dort geschieht die Bestimmung des Alkoholgehalts im Blut durch Blutabnahme.
Um seine These zu stützen, bezieht sich Henke auf eine Aussage auf S. 75 im Artikel von Brand und Schneider, nach der der Zeuge am Vortag besonders viel getrunken habe, was allerdings nichts Besonderes ist, da am Vortag Faschingsdienstag war, wie Henke zu erwähnen vergisst, obwohl dieser Sachverhalt im gleichen Satz in seiner Quelle erwähnt wird!
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Einen Monat nach meiner Scheidung war ich Heiligabend von meiner frisch geschiedenen Frau, deren Eltern und unserer Tochter auf ein ‚Weinchen‘ eingeladen..Mein Rotweinglas wurde nie leer!!!
Und der Uwe spürte nach mid. 1,5 Flaschen Rotwein nichts, absolut nichts! Ich war die ganze Zeit vollkommen klar bei Verstand! Normal red ich nach einem Glas Rotwein schon ‚anders‘. Gegen 24 Uhr bin ich gegangen.. Das sollte verhindert werden! Noch ein Glas…aber schnell raus! Kein Rausch..Nichts! Am nächsten Morgen hatte ich einen ordentlichen Kater und mir war übel…Wer oder was hat mich an diesen prekären Abend vor dem Alkoholrausch geschützt??